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Hafenmeister
Foto Volker Schirrmacher
Ellernweg 11
25761 Büsum
Telefon:01702822177

Hafenordnung
für den Museumshafen Büsum (Hafenbecken I)

Der Museumshafen Büsum (Hafenbecken I) wird vom Museumshafen Büsum e.V. als Vereinsanlage betrieben. Diese Hafenordnung gilt für alle Personen, die die Hafenanlage von Land oder von einem der Liegeplätze betreten.

I. Allgemeines

Ein geordneter Ablauf des Museumshafenbetriebs erfordert größte gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten. Alle Anlagen und Einrichtungen des Museumshafens sind bei der Benutzung pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Jeder Beteiligte hat bei der Benutzung von Anlagen und Einrichtungen des Museumshafens sein Möglichstes zu tun, damit Schäden und Verschmutzungen vermieden werden.

Abfälle der Gastlieger sind ausschließlich in die dafür bestimmten Behälter der Reederei Rahder (Hafenbecken II) zu bringen. Einen Schlüssel hierzu ist im Pavillon der Reederei erhältlich. Die Dauerlieger haben ihre Abfälle selbst zu entsorgen. Die Elektroanlage darf ausschließlich mit dem zu den Anschlüssen passenden Stecker und mit einwandfreien Kabeln benutzt werden. Bei der Benutzung der Wasseranschlüsse ist jede Wasserverschwendung zu vermeiden.

Der Museumshafen Büsum e.V. übt auf der gesamten Anlage das Hausrecht durch seinen Vorstand aus. Jede Person, die sich im Museumshafenbereich aufhält, hat bei der Benutzung die Weisungen des vom Vorstand bestellten Hafenmeisters zu befolgen. Personen, die gegen diese Hafenordnung oder gegen Weisungen des Hafenmeisters verstoßen, können aus dem Museumshafen verwiesen werden. Im Wiederholungsfall kann der Vorstand gegen die betreffende Person ein Zutrittsverbot aussprechen.
Der Zutritt des Museumshafens sowie die Benutzung aller Anlagen und Einrichtungen geschehen ausschließlich auf eigene Gefahr.

Der Hafenmeister (Volker Schirrmacher, Handy: 0170-2822177) oder sein Vertreter unterrichtet die Gastlieger nach Anlegen des Schiffes über die Nutzungsmöglichkeiten der sanitären Anlagen (WC, Dusche). Diese befinden sich in den Räumen von „Vitamaris". Berechtigungsscheine sind im Reetdachhaus der Reederei Rahder am Ankerplatz erhältlich.

II. Nutzung von Dauerliegeplätzen

Mitglieder des Museumshafen Büsum e.V. können beim Vorstand beantragen, dass ihnen für das ganze Jahr ein Liegeplatz für ihr Boot zugewiesen wird. Über die Verteilung der Liegeplätze entscheidet der Hafenmeister nach seinem Ermessen. Er wird hierbei nach Möglichkeit die geäußerten Wünsche berücksichtigen.
Der Museumshafen ist ein Tidehafen und fällt bei Niedrigwasser trocken.

III. Pflichten der Dauerlieger

Die Nutzungsgebühr ist bis Ende des Jahres auf das Vereinskonto zu zahlen.

IV. Gastlieger

Gastlieger, die mit ihrem Boot den Museumshafen Büsum anlaufen, können Liegeplätze durch den Hafenmeister zugewiesen bekommen. Der Hafenmeister ist berechtigt, Gastlieger an einen anderen Liegeplatz als den ursprünglich eingenommenen zu verweisen.
Das Nutzungsentgelt über den 7. Tag hinaus beträgt 10 Euro täglich und ist im Voraus beim Hafenmeister zu entrichten.

Jeder Gastlieger ist für die sachgerechte Vertäuung seines Schiffes, die der Beanspruchung bei Sturm standhalten muss, verantwortlich. Bricht eine Festmacherleine des Gastliegers, ist er für alle dadurch an der Anlage und an anderen Schiffen verursachten Schäden verantwortlich und haftbar.

V. Regeln für den Hafenbetrieb

In der Zufahrt zum Museumshafen und im Museumshafen selbst gelten grundsätzlich die Regeln der Seeschifffahrtsstraßenordnung.
Jede Verschmutzung des Hafenbeckens ist untersagt. Bord-WC ohne Schmutzwassertank dürfen im Museumshafen nicht benutzt werden. Treibstoffe und öliges Bilgenwasser dürfen nicht in das Hafenbecken gepumpt werden.
Die Handkarre ist nach Benutzung sofort an den dafür bestimmten Platz zurückzubringen.

VI. Ergänzung

Die Hafenordnung für den gesamten Büsumer Hafen in der jeweils gültigen Fassung, der Nutzungsvertrag zwischen dem Museumshafen Büsum e.V. und der Gemeinde Büsum sowie die Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein sind Bestandteil der Hafenordnung des Museumshafen Büsum e.V.

Büsum, den 3. März 2006 PHK






Foto Montag, den 06.September 2010, ab 19.00 Uhr

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